Die übertreibens gleich wieder. Youtube Videos können vom Kanalbetreiber für das Einbetten gesperrt werden. Das ist so unnnötig, die Firma hätte das Einbetten nur deaktivieren müssen.
Nun darf bald jeder sämtliche Medien irgendwo einbetten, was sich bei Bilder (früher?) übrigens Hotlinking nennt, und manche Webseiten verbitten das in ihren Nutzungsbestimmungen. Was ist nun mit Bildern, deren einbetten untersagt wurde, steht das Urteil darüber?