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Channel: Kommentare zu: BGH-Urteil zum Embedding: Gut für Nutzer, schlecht für Urheber und eine offene Frage
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Von: ma

Die übertreibens gleich wieder. Youtube Videos können vom Kanalbetreiber für das Einbetten gesperrt werden. Das ist so unnnötig, die Firma hätte das Einbetten nur deaktivieren müssen. Nun darf bald...

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Von: Thomas

Sehr guter Beitrag. Ich finde die Entscheidung gut. Wer nicht will, das sein Video auf andern Webseiten aufzaucht, Der sollte doch einen Videodienst nutzen, bei dem man das auf die Domain beschränken...

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Von: Pascal

Zu Ihrem Beispiel: „Stockbilder ohne Lizenzgebühren?“ Angenommen das Unternehmen A erwirbt für 500,00 Euro für ein exklusives Stockbild und bindet es bei sich auf der Website ein. Dann dürfte das...

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Von: Catherine

In Bezug auf Inhalte bei Social Media-Angeboten wie YouTube, Facebook, Twitter, Instagram und Co., die eine „Einbetten“-Funktion anbieten, finde ich dieses Urteil logisch und konsequent. Wer dort...

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Von: Ulli

Das Beispiel mit dem Instagram-Bild scheint mir dann aber in dem Beitrag schlecht gewählt, denn hier liegt natürlich eine Erweiterung des Publikums vor, wenn ein Inhalt vom Netzwerk Instagram in das...

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Von: Julia

Die Frage von Catherine stellt sich mir auch. Ist ein Hinweis auf der eigenen Website, dass Bilder urheberrechtlich geschützt sind und ohne Zustimmung des Websitebetreibers nicht verwendet werden,...

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Von: Tom

Das sind richtig gute Neuigkeiten. Vermute aber, dass es im letzten Absatz vor dem Fazit „EuGH“ und nicht „BGH“ heißen muss.

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Von: warumduscher.de

Da ich als Blogger selber Inhalte für das Web produziere, verstehe ich die Bedenken zu diesem Urteil. Allerdings überzeugt mich die differenzierte Argumentation des BGH. Seine Auslegung lehnt sich für...

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Von: RA Thomas Gramespacher

Der BGH hat – nach der derzeit einzig vorliegendenen Pressemeldung – keine Aussage dazu getroffen ob er davon ausging, dass im entschiedenen Fall das Video mit oder ohne Zustimmung der...

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Von: Karsten

Jeder Webseitenbetreiber kann seine Inhalte gegen Embedding sperren – geht direkt am Webserver. Wer natürlich nur Hosting hat, der wird sich an seine Hostingfirma wenden müssen oder notfalls den...

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Von: Wolf

Hallo Herr Schwenke, ich finde die Aussagen bzgl. des Sharings auf Facebook und der ungeklärten Rechtslage bei ohne Zustimmung des Urhebers erfolgtem Hochladen sehr interessant. Wie wäre denn der Fall...

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Von: 6 Wege für einfache Content Erstellung

[…] Trotz eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes, das die Einbindung quasi aller Inhalte im Web erlaubt, würde ich davon abraten, dies ohne […]

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